Allgemeine Geschäftsbedingungen («AGB») Loro Geschenkkarte
Die Loro Geschenkkarte („Geschenkkarte“) in physischer Form ist eine Guthabenkarte, für die ein Guthaben des Kunden gegenüber der Valora Schweiz AG, Hofackerstrasse 40, CH-4312 Muttenz („Valora“), festgehalten wird. Mit der Geschenkkarte kann der Kunde ausschliesslich Lotterie Romande Produkte in den teilnehmenden Verkaufsstellen der Valora Schweiz AG erwerben.
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), welche die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und Valora regeln. Mit dem Kauf der Geschenkkarte akzeptiert der Kunde diese AGBs.
1.1 Die Geschenkkarte ist eine vorausbezahlte Wertkarte, auf der ein bestimmtes Guthaben hinterlegt ist. Geschenkkarten können in teilnehmenden Verkaufsstellen der Valora Schweiz AG, wie avec, k kiosk und P&B erworben und zum Bezahlen von Lotterie Romande Produkten eingesetzt werden. Nicht als Verkaufsstellen gelten die OnlineShops der genannten Formate sowie die Lotterie Romande Automaten in den Verkaufsstellen und der Onlineshop der Lotterie Romande.
1.2 Die physischen Geschenkkarten können einmalig und mit den Beträgen zwischen CHF 10 und CHF 150 aufgeladen werden als fixer Wert CHF 50. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht.
1.3 Um die Geschenkkarte aufzuladen, muss der Kunde diese an der Kasse einer teilnehmenden Verkaufsstelle der Valora Schweiz AG vorweisen. Nachdem das Verkaufspersonal die Geschenkkarte gescannt und der Kunde den aufzuladenden Betrag bezahlt hat, ist die Karte aktiviert
1.4 Einmal aktivierte Geschenkkarten werden nicht zurückgenommen. Eine Barauszahlung des (Rest-)Saldos ist nicht möglich.
1.5 Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Geschenkkarte übernimmt Valora keine Haftung. Die betroffene Geschenkkarte wird in solchen Fällen nicht ersetzt.
1.6 Die Geschenkkarte ist nicht personalisiert und somit frei übertragbar.
1.7 Ein gewerbsmässiger Handel mit Geschenkkarten ist verboten.
2.1 Um mit der Geschenkkarte einen Einkauf zu bezahlen, muss diese an der Kasse einer teilnehmenden Verkaufsstelle der Valora Schweiz AG vorgewiesen werden. Wenn die Zahlung aufgrund einer technischen Störung nicht möglich sein sollte, hat Valora das Recht, im Einzelfall eine Zahlung mit der Geschenkkarte abzulehnen.
2.2 Der Saldo auf der Geschenkkarte kann für Vollzahlungen, oder Teilzahlungen eingesetzt werden, sofern der Kartensaldo nicht für den zu bezahlenden Betrag ausreicht. Im Falle einer Teilzahlung kann mit einem ergänzenden Zahlmittel der fehlende Zahlbetrag beglichen werden.
2.3 Die Geschenkkarte ist drei Jahre nach der Aktivierung gültig. Sowohl beim Kauf der Geschenkkarte als auch bei jedem darauffolgenden Einsatz werden der Restsaldo und das Gültigkeitsdatum auf dem Kassenzettel aufgedruckt. Der Kartenrestsaldo kann an jeder teilnehmenden Valora Verkaufsstelle (k kiosk, avec und P&B) abgefragt werden.
Für Fragen zur Geschenkkarte steht der Kundendienst via info@valora.com zur Verfügung.
Valora Schweiz AG behält sich die jederzeitige Änderung am Geschenkkarten-Programm sowie der vorliegenden AGB vor. Die jeweils gültige Fassung wird auf https://www.kkiosk.ch/de/agb-giftcard-loro publiziert. Bei allfälligen Unklarheiten und/oder Widersprüchen zwischen dem deutschen, französischen und/oder italienischen Text der AGB gilt der deutsche Text als massgebend.
Für alle Leistungen und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang dem Kauf der Geschenkkarte und Einlösung des Guthabens findet ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Arlesheim BL.
Zuletzt aktualisiert: 1. Dezember 2025